
Zur Abtretung von Kreditforderungen vor dem Hintergrund des Bankgeheimnisses
Die Abtretung von Kreditforderungen durch einen dem Bankgeheimnis unterliegenden Kreditgeber ist aufgrund des Bankgeheimnisses nur in speziellen Konstellationen zulässig. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die in der Praxis relevanten und aus Sicht der Autoren zulässigen Szenarien einer solchen Abtretung.
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ARTIKEL-NR.
ZFR 2021/65
26.04.2021
Heft 4/2021
26.04.2021
Heft 4/2021