Die Europäische Kommission veröffentlichte eine „Bekanntmachung über Instrumente zur Bekämpfung geheimer Absprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“. Dabei handelt es sich um Leitlinien für öffentliche Auftraggeber über die Anwendung der in den Vergabe-Richtlinien enthaltenen Ausschlussgründe wegen wettbewerbsverzerrender Absprachen.
Das österreichische Kartellrecht soll – internationalen Vorgaben folgend – verschärft werden; gleichzeitig könnte es aber auch Erleichterungen für Unternehmen geben, wenn diese zur nachhaltigen Förderung des Umweltschutzes beitragen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit dies notwendig macht oder eine sonstige volkswirtschaftliche Rechtfertigung vorliegt. Zu diesem Ministerialentwurf sind noch Stellungnahmen bis 18.05.2021 möglich.
Der österreichische Gesetzgeber setzte die EU-Richtlinie zur Erleichterung von Schadenersatzklagen bei Kartellverstößen in das österreichische Recht um.